Direktkredite spielen eine wesentliche Rolle in unserem Finanzierungskonzept, das auf dem erfolgreichen Modell des Mietshäuser Syndikats basiert. Rund 190 Immobilienkäufe durch Hausprojekte innerhalb des Netzwerks des Mietshäuser Syndikats, die durch Direktkredite ermöglicht wurden, belegen den Erfolg dieses Ansatzes.
Was sind Direktkredite? Direktkredite sind Darlehen, die uns direkt von Privatpersonen oder Gruppen gewährt werden, ohne dass eine Bank dazwischen geschaltet wird. Die Bedingungen werden direkt zwischen den Kreditgebern und uns ausgehandelt. Personen oder Gruppen, die unsere Idee unterstützen, leihen uns Geld und wissen genau, wie es eingesetzt wird: für den Kauf und die Entstandhaltung unseres Hauses. Direktkredite senken nicht nur die Kapitalaufwendungen und halten die Mieten bezahlbar, sondern überbrücken auch die Finanzierungslücke zu Bankdarlehen, da einige Banken diese Kredite als Eigenkapital anerkennen. Außerdem können Menschen, die mit unserer Lebensweise sympathisieren, solidarisch investieren, oft zu niedrigen Zinsen oder sogar ohne Renditeerwartung.
Was hat man als Unterstützer*in davon? Direktkredite bieten eine Möglichkeit, Geld auf sozial und nachhaltig orientierte Weise zu investieren. Die Verwendung des Geldes ist transparent, da es zweckgebunden für den Erhalt von Wohnraum genutzt wird. Im Gegensatz zu fragwürdigen Aktien oder Fonds, die die Wachstumslogik der Finanzmärkte anheizen, wird das Geld hier sinnvoll eingesetzt. Wir bieten eine faire Verzinsung, flexible Laufzeiten und Kündigungsfristen und handeln lokal. Bei Fragen stehen wir für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Risiken: Wichtig: Der Erwerb von Direktkrediten ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann im schlimmsten Fall zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Im Allgemeinen gilt: Je höher die erwartete Rendite, desto größer ist das Risiko. Wir machen von einer Ausnahme gemäß §2 Abs. 2 S. 1 des Vermögensanlagengesetzes Gebrauch, wonach für diese Vermögensanlage kein von der BaFin genehmigter Verkaufsprospekt erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten Anleger:innen direkt von den Anbietenden der Vermögensanlage. Hinweis gemäß VermAnlG §13 (3a,b).
Direktkredite sind nachrangige Darlehen mit einer speziellen Rangrücktrittsklausel. Diese Klausel besagt, dass Rückzahlungen an die Direktkreditgeber:innen nicht erfolgen müssen, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers gefährdet würde. Im Falle einer Insolvenz werden zuerst die Bankkredite und alle anderen nicht nachrangigen Forderungen beglichen, und erst danach werden die Direktkreditgeber:innen berücksichtigt.
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